Allgemeine Geschaeftsbedingungen Grafikdesign Dienstleistungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten
für alle zwischen Christina Rudnick und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Christina Rudnick nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Christina Rudnick ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragspartner
2.1. Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Auftraggeber und Christina Rudnick Kleinunternehmer
Vertreten durch Christina Rudnick
Adresse: Edzardstraße 60 26789 Leer
Tel: 0151 50652447
Fax: 004932226494715
E-Mail-Adresse: gutentag@christinarudnick.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE309847016, der Auftrag zustande.
3. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung
3.1. Der Christina Rudnick erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
3.2. Sämtliche Arbeiten von Christina Rudnick, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.
3.3. Ohne Zustimmung von Christina Rudnick dürfen Ihre Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.
3.4. Die Werke von Christina Rudnick dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
3.5. Christina Rudnick räumt dem Auftraggeber die für denjeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungs-rechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Christina Rudnick und der Auftragge-ber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.
3.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Christina Rudnick.
3.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Christina Rudnick bei der Vervielfältigung, Verbrei-tung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbe-nennung kann Christina Rudnick zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Christina Rudnick unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
3.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheber-recht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.9. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Christina Rudnick nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Christina Rudnick formale Schutzrechte, wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.
3.10. Christina Rudnick bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwür-fe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf Ihre Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.
4. Vorbehalte
4.1. Christina Rudnick behält sich vor, im Falle der Nicht-Verfügbarkeit der versprochenen Leistung diese nicht zu erbringen.
5. Zahlungsbedingungen, Versandkosten,Honorare; Fälligkeit
5.1. Alle Preise sind Endpreise und enthalten gem. § 19 Abs.1 UStG keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Neben den Endpreisen fallen je nach Versandart weitere Kosten an, die vor Versendung der Bestellung angezeigt werden und vom Auftraggeber zu tragen sind. Besteht ein Widerrufsrecht und wird von diesem Gebraucht gemacht, trägt der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung.
5.2. Der Auftraggeber hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Vorabüberweisung. Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen. Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und per
E-Mail versendet wird, auf das dort angegebene Konto vorab zu überweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet innerhalb von 1 Tag nach Erhalt der Rechnung den ausge-wiesenen Betrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug.
5.3. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebern, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebern ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
5.4. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigerst werden.
5.5. Christina Rudnick kann Abschlagszahlungen, entsprechend dem erbrachten Aufwand, verlangen. Und zwar 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Fertigstelleung von 50 % der Arbeit und 1/3 vor der Lieferung der Feindaten.
6. Zusatzleistungen
6.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen
(Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
6.2. Der Auftraggeber erstattet Christina Rudnick die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.
6.3. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
7. Fremdleistungen
7.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt Christina Rudnick im Namen und für Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Christina Rudnick hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
7.2. Soweit Christina Rudnick auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt Christina Rudnick im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
8. Mitwirkung des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen
8.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Christina Rudnick alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Christina Rudnick nicht zu verantworten.
8.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Christina Rudnick zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber Christina Rudnick im Innenverhältnis von allen Ersatzan-sprüchen Dritter frei.
8.3. Für Christina Rudnick besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.
9. Datenlieferung und Handling
9.1. Christina Rudnick ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren.
9.2. Stellt Christina Rudnick dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Christina Rudnick vorgenommen werden. 9.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt, unabhängig vom Übermittlungsweg, der Auftraggeber.
9.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet Christina Rudnick nicht.
10. Eigentum und Rückgabepflicht
10.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Christina Rudnick zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr
und auf Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Christina Rudnick bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
11. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster
11.1. Die Produktion wird von Christina Rudnick nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist Christina Rudnick berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Christina Rudnick haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 12.
12. Haftungsausschluss
12.1. Christina Rudnick haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die
für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Christina Rudnick auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
12.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen Christina Rudnick aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 12.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
12.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
12.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
12.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Christina Rudnick nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Christina Rudnick an Dritte vergibt.
12.6. Sofern Christina Rudnick Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Christina Rudnick hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme Christina Rudnicks zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.
12.7. Christina Rudnick haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder ihrer sonstigen Dienstleistungsarbeiten, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Christina Rudnick ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
12.8. Christina Rudnick haftet nicht für die rechtliche, insbe-sondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrecht liche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Christina Rudnick ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Christina Rudnick bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
13. Abtretungs- und Verpfändungsverbot
13.1. Ansprüche oder Rechte des Auftraggebern gegen Christina Rudnick dürfen ohne ihre Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn derAuftraggeber hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.
14. Erfüllungsort
14.1 Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz von Christina Rudnick.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Ver-tragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz von Christina Rudnick als Gerichtsstand festgelegt. Christina Rudnick ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. 15.2. Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
15.3. Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmung/en dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.
AGB erstellt mit Hilfe des Generators der Deutschen Anwaltshotline AG